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   RG, 27.06.1910 - Rep. IV. 469/09   

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https://dejure.org/1910,271
RG, 27.06.1910 - Rep. IV. 469/09 (https://dejure.org/1910,271)
RG, Entscheidung vom 27.06.1910 - Rep. IV. 469/09 (https://dejure.org/1910,271)
RG, Entscheidung vom 27. Juni 1910 - Rep. IV. 469/09 (https://dejure.org/1910,271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Widerstreit des Rechtes des Vaters, zu bestimmen, in welcher Art der Unterhalt einem unverheirateten Kinde gewährt werden soll (§ 1612 Abs. 2 BGB.), mit dem Rechte der Mutter, vermöge der ihr allein zustehenden Sorge für die Person des Kindes dessen Aufenthalt zu bestimmen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 74, 76
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 24/84

    Kollision von Unterhaltsbestimmung durch die Unterhaltsverpflichteten und

    Soweit derartige Unterhaltsbestimmungen der Aufenthaltsentscheidung des Sorgeberechtigten widersprachen, hat die Rechtsprechung sie für unwirksam erklärt (vgl. RGZ 74, 76, 77 f.; weitere Nachweise bei Roettig, Das Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern, 1984 S. 20).
  • OLG Hamburg, 04.05.1982 - 2 UF 213/81
    Die Bestimmung der Beklagten ist auch nicht schon deswegen unwirksam, weil sie sie alleine, also ohne Mitwirkung des gleichfalls unterhaltsverpflichteten anderen Elternteils, getroffen hat (RGZ 74, 76; KG JW 1934, 2999; FamRZ 1970, 415; OLG Hamm FamRZ 1981, 997; OLG Koblenz FamRZ 1982, 422; Staudinger/Gotthardt, BGB 10./11. Aufl. § 1612 Rdn. 21; BGB- RGRK/Scheffler, 10./11. Aufl. § 1612 Anm. 2; Soergel/Lange, BGB 11. Aufl. § 1612 Rdn. 2; MünchKomm/Köhler, BGB § 1612 Rdn. 10; Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl.

    Bei Kollision des Bestimmungsrechts eines Elternteils mit dem aus dem Sorgerecht fließenden Aufenthaltsbestimmungsrecht des anderen Elternteils hat das Reichsgericht (RGZ 34, 212 noch zu ALR II 2 § 65 f; JW 1901, 870; RGZ 74, 76; ihm folgend KGJ 46 Nr. 23) entschieden, daß wegen Undurchführbarkeit der Bestimmung dieses schlechthin unwirksam sei.

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